Ambulante Suchtberatung und Therapie im Raum Gießen
Fachambulanz Mittelhessen
Wir bieten ambulante Behandlung im Anschluss an eine stationäre Rehabilitation sowie ambulante Behandlung als eigenständige Maßnahme im Sinne einer Alternative zu einer stationären Rehabilitation.
Kontakt
Winfried Sell (Bereichsleiter)
Telefon: (0641)93228-472
An wen können Sie sich wenden
Beratungsstellen, Gesundheitsämter, ihr Hausarzt oder Selbsthilfegruppen bieten Unterstützungen an, um aus diesem Teufelskreis herauszukommen.
Seit mehreren Jahren arbeiten erfahrene Therapeuten der Fachstelle für Suchthilfe des Diakonischen Werkes Gießen und der Klinik Eschenburg zusammen. Sie bieten Hilfesuchenden jetzt die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen diese Problematik auch ambulant oder in Verbindung mit einem kurzzeitstationären Aufenthalt zu behandeln.
Welche Voraussetzungen sollten erfüllt werden
- Die Absicht, in Zukunft ohne Suchtmittel leben zu wollen
- Bereitschaft zu einer regelmäßigen Teilnahme an allen vereinbarten therapeutischen Maßnahmen in abstinentem Zustand
- Körperlich ausreichend stabile Verfassung, so dass kein stationärer Aufenthalt notwendig ist
Inhalte der ambulanten Rehabilitation
- Diagnosegespräche zu Beginn der Behandlung
- medizinische Untersuchung und Begleitung
- wöchentliche Gruppen und/oder Einzeltherapiegespräche
- begleitende Paar- und/oder Familiengespräche bzw. mit persönlichen Bezugspersonen
- soziale Beratung
Zeitpunkt und Dauer
Die therapeutischen Maßnahmen finden vorwiegend in den Abendstunden statt und erstrecken sich über einen Zeitraum von 618 Monaten.
Ziele der Behandlung
- Problembewältigung, um zufriedene und dauerhafte Abstinenz zu erreichen
- Erwerb von Krisenbewältigungsmöglichkeiten / Rückfallprophylaxe
- Stabilisierung bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit
Träger der Fachambulanz
Fachstelle für Suchthilfe, Diakonisches Werk Gießen und Klinik Eschenburg
Die Anerkennung der Rentenversicherungsträger Deutsche Rentenversicherung Hessen, Deutsche Rentenversicherung Bund sowie der Bundesknappschaft liegt ebenso vor wie die Zusammenarbeit mit den Ersatzkassen und Allgemeinen Ortskrankenkassen.
Mit Selbstzahlern werden entsprechende Kostenvereinbarungen getroffen.
Arbeitkreise
- AK I Suchtkrankenhilfe in der Region
- AK II Sucht und Arbeitswelt
Arbeitskreise 2015
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